Rehasport Kurszeiten
Orthopädie
Wann: Dienstags 1645 – 1730 Uhr
Wo: Stube im HGZ radofine
Forsteistraße 2
78315 Radolfzell
Wann: Donnerstags 1100 – 1145 Uhr
Wo: Kursraum der Dance and Fit Schule
Rosenhag 6
88662 Überlingen
Was ist Rehasport und für wen ist es geeignet?
Rehabilitationssport, kurz Rehasport, ist eine ergänzende Leistung nach §64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX. Diese Leistung wird von den Kostenträgern, wie beispielsweise der gesetzlichen Krankenkasse, übernommen.
Rehasport kommt für alle Menschen in Frage, die nicht kerngesund sind bzw. deren Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht (vgl. Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport und Funktionstraining in Verbindung mit §2 SGB IX). Es soll möglichst dauerhaft eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und am Arbeitsleben gesichert werden.
In den Kursen wird in festen Gruppen ganzheitlich und unter qualifizierter Leitung trainiert.
Kursinhalt sind Übungen aus den Bereichen Kraft, Beweglichkeit, Koordination und Ausdauer. Hinzu kommen weitere Übungen z.B. aus den Bereichen Achtsamkeit und Entspannung.
Das Training richtet sich dabei nach dem Gesundheitszustand eines jeden Teilnehmers, sodass keine/r über- oder unterfordert ist.
Beispielhafte Krankheitsbilder im Bereich Orthopädie: Gelenkersatz / künstliche Gelenke, Arthrose, Osteoporose, Rückenprobleme
Ziele des Rehasportes
Das Training zielt darauf ab, die Gesundheit der Teilnehmer/innen, die Krankheitsbewältigung sowie die gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Es dient als Hilfe zur Selbsthilfe, sodass die Teilnehmer/innen in der Lage sind, ein angemessenes Training langfristig eigenständig durchzuführen.
Zugangsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzung ist eine Rehasportverordnung. Diese Verordnung kann der Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport (Muster 56) sein oder auch die Verordnung von Rehabilitationssport der deutschen Rentenversicherung (Formular G0850). Diese Formulare werden vom jeweils behandelnden Arzt / Ärztin bzw. der Rehabilitationseinrichtung ausgefüllt und unterschrieben. Das Muster 56 wird vom Versicherten bei der Krankenkasse zur Genehmigung der Kostenübernahme eingereicht.
Falls z.B. die Krankenkasse die Kostenübernahme der Verordnung nicht übernimmt, besteht jederzeit die Möglichkeit am Rehasport als Selbstzahler teilzunehmen. Auch als Selbstzahler bleibt die Zugangsvoraussetzung eine vom behandelnden Arzt / von der behandelnden Ärztin ausgefüllte und unterschriebene Verordnung für Rehasport.
Mit der ausgefüllten, unterschriebenen und gegebenenfalls genehmigten Verordnung kann nach einem Beratungsgespräch der Rehasport begonnen werden.
Kontaktieren Sie mich gerne, wenn Sie Fragen zum Thema Rehasport haben oder ein Beratungsgespräch vereinbaren möchten, in dem wir Ihren Start im Rehasport besprechen.
